Ratgeber Rechtliches ohne Angst
Braucht meine Website einen Cookie-Banner?
Kurz gesagt
Ein Einwilligungshinweis ist nur nötig, wenn Ihre Seite auf das Gerät des Nutzers zugreift, ohne dass das technisch notwendig ist. Das betrifft vor allem Statistik- und Werbedienste. Eine Betriebswebsite ohne Tracking braucht keinen Banner. Der häufigste Fehler ist nicht der fehlende Banner, sondern ein Banner, hinter dem das Tracking längst gestartet ist.
Cookie-Banner sind zum Reflex geworden. Viele Betriebe bauen einen ein, weil alle einen haben, ohne zu prüfen, ob sie ihn brauchen. Und ein erheblicher Teil derer, die ihn brauchen, hat ihn falsch eingebaut.
Die Rechtslage in zwei Sätzen
Maßgeblich ist § 25 des TDDDG. Danach ist eine Einwilligung nötig, wenn auf dem Endgerät des Nutzers Informationen gespeichert oder ausgelesen werden. Ausnahme: Der Zugriff ist unbedingt erforderlich, damit der vom Nutzer gewünschte Dienst funktioniert.
Der Begriff Cookie ist dabei irreführend. Es geht um jeden Zugriff auf das Endgerät, also auch um lokale Speicherung ohne Cookies.
Was ohne Einwilligung erlaubt ist
- Sitzungs-Cookies, die den Warenkorb oder eine Anmeldung halten
- Speicherung einer Spracheinstellung, die der Nutzer selbst gewählt hat
- Sicherheitsfunktionen, etwa Schutz vor automatisierten Formularangriffen
- Die Speicherung der Cookie-Entscheidung selbst, damit der Hinweis nicht bei jedem Besuch erscheint
Was eine Einwilligung braucht
- Google Analytics und vergleichbare Statistikdienste
- Google Ads, Meta-Pixel und andere Werbedienste
- Eingebettete Videos von YouTube oder Vimeo, sobald sie beim Seitenaufruf laden
- Eingebettete Karten, sofern sie beim Aufruf Daten übertragen
- Chat-Dienste und Bewertungs-Widgets von Drittanbietern
Der häufigste Fehler
Der Banner erscheint, aber das Tracking-Skript ist bereits gestartet. Das passiert, wenn das Skript fest im Kopfbereich der Seite steht und der Banner nur darübergelegt wird.
Dann ist der Banner nicht nur wirkungslos, er ist ein Beweisstück: Er dokumentiert, dass Ihnen die Einwilligungspflicht bekannt war, und dass trotzdem vorher verarbeitet wurde.
So prüfen Sie es selbst
- Öffnen Sie Ihre Seite in einem privaten Fenster.
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge mit F12 und wechseln Sie auf "Netzwerk".
- Laden Sie die Seite neu und klicken Sie im Banner nichts an.
- Filtern Sie nach "google". Erscheinen Anfragen an google-analytics.com oder googletagmanager.com, startet das Tracking vor der Einwilligung.
Weitere häufige Fehler
| Fehler | Warum es nicht geht |
|---|---|
| Nur "OK" ohne Ablehnen-Möglichkeit | Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen |
| Ablehnen versteckt hinter "Einstellungen" | gilt als unzulässige Erschwerung |
| Häkchen vorausgefüllt | Einwilligung muss aktiv erfolgen |
| Banner verdeckt Impressum und Datenschutz | beide müssen erreichbar bleiben |
| Weiterscrollen gilt als Zustimmung | keine wirksame Einwilligung |
| Keine Möglichkeit zum Widerruf | Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung |
Der Weg, den ich empfehle
Bauen Sie die Seite so, dass Sie keinen Banner brauchen. Für einen Handwerksbetrieb ist das fast immer möglich:
- Schriften selbst hosten statt von Google laden
- Karte als Bild mit Link statt eingebettet
- Videos als Vorschaubild mit Link
- Auf Statistik verzichten oder sie erst nach Einwilligung laden
Was Sie dadurch verlieren: Sie wissen nicht, wie viele Besucher Sie hatten. Was Sie gewinnen: keine Einwilligungspflicht, kein Banner, schnellere Ladezeit und eine Datenschutzerklärung, die auf eine Seite passt.
Wenn Sie Statistik wollen
Dann brauchen Sie einen Banner, und er muss vor dem Laden greifen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie Google Analytics wirklich benötigen. Für einen Betrieb, der wissen will, welche Seiten gelesen werden, gibt es datensparsamere Alternativen, die ohne Einwilligung auskommen können, weil sie nicht auf das Endgerät zugreifen.
Auf dieser Website ist Statistik eingebaut, wird aber erst geladen, nachdem jemand aktiv zugestimmt hat. Ohne Zustimmung geht keine einzige Anfrage an Google.
Hinweis: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Handwerkskammer, Ihre IHK oder einen Fachanwalt. Beide Kammern beraten Mitglieder zu diesen Fragen kostenlos.
Häufige Rückfragen
Ich habe gar keine Cookies. Brauche ich trotzdem einen Hinweis?
Nein. Wenn Ihre Seite keine Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest, die über das technisch Notwendige hinausgehen, brauchen Sie keinen Einwilligungshinweis. Eine Datenschutzerklärung brauchen Sie trotzdem, weil beim Seitenaufruf Server-Logfiles anfallen.
Was kostet ein Verstoß?
Das lässt sich nicht seriös beziffern. Aufsichtsbehörden gehen bei kleinen Betrieben in der Regel zunächst mit Hinweisen vor. Das praktisch größere Risiko sind Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände. Der Aufwand für die Korrektur ist in jedem Fall kleiner als der für die Auseinandersetzung.
Reicht ein Banner von der Stange?
Nur wenn er tatsächlich blockiert, also verhindert, dass Skripte vor der Einwilligung starten. Viele einfache Lösungen zeigen nur einen Hinweis an und blockieren nichts. Prüfen Sie es mit dem Netzwerk-Test oben, das dauert zwei Minuten.